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Ordentliches Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die Besitzer eines nach Maßgabe der Zuchtbuchordnung des Verbandes zuchtbuchfähigen Pferdes ist und ihren Wohnsitz (natürliche Person) oder Sitz (juristische Person) in dem in §4 umschriebenen Tätigkeitsbereich des Verbandes hat. Zuchtgemeinschaften können als juristische Personen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts Mitglieder werden, hierbei muss eine alleinvertretungsberechtigte Person benannt werden.
Außerordentliche Mitglieder können Freunde und Förderer der Zucht werden, die die Bestrebungen des Verbandes unterstützen, ohne Besitzer eines eingetragenen Zuchtpferdes zu sein. Ehrenmitglieder oder Ehrenvorsitzende können Persönlichkeiten werden, die sich um die Förderung des Verbandes besondere Verdienste erworben haben. Sie sind von jeder Beitragszahlung befreit, sofern sie nicht im Besitz von eingetragenen Zuchtpferden sind.
Wenn eine außerordentliche Mitgliedschaft besteht und ein Zuchtpferd eingetragen wird, muss die ordentliche Mitgliedschaft nicht neu beantragt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Mitgliedschaft.
Erwerb der Mitgliedschaft
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftliches Aufnahmegesuch, über das der Vorstand entscheidet. Jeder Züchter im Verbandsgebiet, der die Voraussetzungen einwandfreier züchterischer Arbeit erfüllt, hat ein Recht auf Mitgliedschaft. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Delegiertenversammlung ernannt.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Geschäftsjahres, wenn das Mitglied nicht mehr Besitzer eines eingetragenen Pferdes ist. Dann geht die ordentliche Mitgliedschaft in eine außerordentliche über.
Die Mitgliedschaft endet:
- durch Austritt, der nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich ist und drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle erklärt werden
muss,
- durch den Tod oder, bei einer juristischen Person und Zuchtgemeinschaften, durch die Auflösung,
- durch Ausschluss, der zulässig ist aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegendem Verstoß gegen tierzuchtrechtliche Vorschriften sowie gegen die mitgliedschaftsrechtlichen Pflichten von Satzung und Zuchtbuchordnung oder wenn die Voraussetzungen einer einwandfreien züchterischen Arbeit nicht mehr gegeben sind. Über den Ausschluss befindet die Delegiertenversammlung. Der Ausschluss muss schriftlich begründet und dem Betroffenen gegen förmlichen Empfangsnachweis mitgeteilt werden. Der Betroffene hat das Recht, innerhalb von vier Wochen durch schriftliche Eingabe das Ehrengericht anzurufen, das abschließend entscheidet,
- durch Streichung. Bei Nichtzahlung der Gebühren, Umlagen und Beiträge ist der Vorstand berechtigt, Mitglieder auszuschließen. Der Ausschluss ist nur zulässig nach mindestens zweimaliger Mahnung. Die letzte Mahnung hat schriftlich gegen förmlichen Empfangsnachweis mit einer Mahnfrist von 2 Wochen zu erfolgen und muss auf die Streichung der Mitgliedschaft und die damit verbundenen Rechtsfolgen der §§ (14) und (15) hinweisen. Bleibt dieses Schreiben ohne Antwort bzw. wird die Forderung nicht fristgerecht ausgeglichen, so wird die Mitgliedschaft ohne weitere Mitteilung gelöscht.
(Auszug aus der Satzung vom 28.03.2008, Punkt 2 §7 - §12)
Einmalige Aufnahmegebühr |
Euro |
100,- |
Mitgliedsbeitrag jährlich |
Euro |
60,- |
Stuteneintragung (3 jährige Stuten) |
Euro |
20,- |
Stuteneintragung (4 jährige und ältere Stuten) |
Euro |
30,- |
Stutenumlage jährlich |
Euro |
30,- |
Besitzwechsel von Zuchtstuten |
Euro |
25,- |
Wiederaktivierung von abgemeldeten Stuten |
Euro |
20,- |
Fohlenregistrierung, aktiv HVP (Hengste, die im Bedeckungsjahr im Hengstverteilungsplan aufgeführt sind Registrierung, Mikrochip, Abstammungsüberprüfung) |
Euro |
95,- |
Fohlenregistrierung nach EDG (nach schriftlich erteilter Einzeldeckgenehmigung; Registrierung, Mikrochip, Abstammungsüberprüfung)
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Euro |
205,- |
Hofbrenntermin
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Euro |
120,- |
Fohlenregistrierung, aktiv HVP auf Hofbrenntermin |
Euro |
115,- |
Fohlenregistrierung, nach EDG auf Hofbrenntermin |
Euro |
225,- |
Zweitschrift Eigentumsurkunde |
Euro |
125,- |
Weitere Gebühren auf Anfrage
Formulare
Alle Formulare finden Sie hier |